Altersvorsorge ohne Zins und Zinseszins?

Wenn die Sparzinsen kaum noch spürbar sind, wird es schwieriger, das nötige Kapital für's Alter zusammen zu bekommen. Einen Königsweg gibt es nicht.

Um so wichtiger ist es, keine Möglichkeit zu vergessen.

Wer sich überlegt, wie er oder sie die Zeit nach dem Erwerbsleben verbringen möchte und sich die Mühe macht, die eigenen Rentenansprüche und Vermögenswerte für's Alter zu taxieren, der kam bislang zu der Erkenntnis, dass ein gesetzlicher Rentenanspruch wahrscheinlich nicht das Leben ermöglicht, das man sich dann vorstellt. Die Konsequenz: Ein Teil des jetzigen Einkommens wurde für diese Zeit gespart.

Die Vorhersehbarkeit des Sparerfolgs hat nun rapide abgenommen, denn das Zinsniveau ist schon seit einiger Zeit "auf dem Sinkflug" - und damit auch die Zinsen für das Ersparte. 

Frühere Berechnungen für den Eintritt in den "wohlverdienten Ruhestand" erweisen sich als zu optimistisch. 

 

Wie kann die Altersgruppe der Erwerbstätigen unter 60 (die "Ü60-Fraktion ist vom Zinstief nicht so stark betroffen) dagegen steuern? 

Möglichkeit 1: Erhöhung der Sparrate / Stärkerer Konsumverzicht

Die einfachste Möglichkeit, die niedrigen Zinsen zu kompensieren ist das Aufstocken der (meist monatlichen) Sparbeiträge - wobei "einfach" nur dann passt, wenn tatsächlich weitere liquide Mittel zur Verfügung stehen. Oft genug ist das gar nicht dauerhaft möglich, bestenfalls hin und wieder.

 

Möglichkeit 2: Änderung der Risikopräferenz

Niedrige Zinsen treffen eher diejenigen, denen Sicherheit und Berechenbarkeit besonders wichtig ist. Nun hilft es vielleicht nicht, wenn man nun mit Sicherheit weiß und genau berechnen kann, dass die Erträge für das Ersparte nicht ausreichen. 

Daher kann eine neue Abwägung über die Art der Investitionen für's Alter ein Weg sein. Wer auf Berechenbarkeit verzichtet und sich auf stärkere Wertschwankungen einlassen kann, der erhält auch neue Chancen, die nötigen Kapitalerträge zu erhalten - natürlich auch mit entsprechend höheren Risiken Verluste tragen zu müssen.

Möglichkeit 3: Aktive Sicherung des eigenen Erbes

So trübe die Aussichten der heutigen Arbeitnehmer auf eine auskömmliche gesetzliche Rente auch ist - in einem Bereich haben viele Ihren Eltern bzw. Großeltern etwas voraus: Das Vermögen der vererbenden Generation war noch nie so hoch wie heute. 

Leider wird nicht jeder die Aussicht auf ein stattliches Erbe haben, aber nicht wenige könnten davon profitieren und damit auf diese Weise ihre Rentenlücke schließen.

Allerdings gibt es Umstände jenseits von persönlichen, mit Enterbung verbundenen Streitigkeiten, die ein Erbe in erstaunlicher Geschwindigkeit wegschmelzen lassen - nämlich dann, wenn der potentielle Erblasser ein Pflegefall wird und der Eigenanteil für eine gute Pflege die laufenden (Renten-)Einnahmen übersteigt.

Schon Pflegestufe 1 kostet - je nach Qualität der Betreuung - zwischen 300 und 500€ Eigenanteil jeden Monat. Die müssen erst ein Mal "über" sein, sonst werden die Ersparnisse entsprechend verbraucht.

Wer als Pflegefall in die Pflegestufe 2 eingruppiert wurde, braucht entweder jemanden zu Hause, der jeden Tag da ist oder eine Unterbringung in einem Pflegeheim, die jedoch oft weit mehr als 1500€ pro Monat verschlingt, denn die gesetzliche Pflegeversicherung leistet noch deutlich weniger als in der Stufe 3, die Unterbringung wird aber deshalb nicht billiger.

 

Eine mögliche Lösung zur Vermeidung, dass das Erbe durch den Pflegefall aufgezehrt wird, ist der Abschluss einer Pflegeversicherung auf die Person des Erblassers, sofern Alter und Gesundheitszustand dies zulassen und noch keine Pflegestufe zuerkannt wurde. 

Vorteil für den Erblasser: Im Pflegefall steht dann entsprechend mehr verfügbares Geld für die eigene Versorgung zur Verfügung und das eigene Vermögen / das eigene Haus kann unangetastet bleiben.

Vorteil für den Erben: Ein Pflegefall bedeutet nicht das Wegschmelzen des Erbes und damit der eigenen Altersvorsorge.

 

Das Risiko, selbst ein Pflegefall zu werden, wird hier ausdrücklich nicht behandelt.