Wer noch Tafelpapiere (z.B. Schuldverschreibungen mit Kupon zum Ausschneiden) bei sich zu Hause oder im Tresor liegen hat oder jemanden kennt, bei dem das so ist: Diese Papiere werden zum 1.1.2017 für kraftlos erklärt. Der Gesetzgeber zwingt Anleger nach § 358 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zur Einlieferung in ein Wertpapierdepot mit Sammelverwahrung. Die entsprechende Vorschrift wurde Anfang 2016 verabschiedet.
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